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Ausrüstung

Prüfung von Ausrüstung & Rettungsgeräten – PSA & PSAgA

Prüfung von Ausrüstung & Rettungsgeräten – PSA & PSAgA

Sachkundige, herstellerunabhängige zertifizierte Prüfungen von Höhensicherungsgeräten, Rettungs- und Abseilgeräten, Auffanggurten und Verbindungsmitteln. Mit Prüfplakette, Zertifikat und rechtssicherer Dokumentation.

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Unsere Prüfleistungen

Höhensicherungs-Geräte

Revision und Funktionsprüfung von Höhensicherungs- und Rettungsvollautomaten inkl. Brems- und Rückholsystem.

Rettungs- & Abseilgeräte

Prüfung von Abseil-, Hub- und Rettungsgeräten mit Seil-/Bandkontrolle, Auslösetest und Gerätestatusbewertung.

PSA gegen Absturz

Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlageinrichtungen: Sicht-, Maß- und Funktionsprüfung nach Herstellervorgaben.

Dokumentation

Rechtssichere Prüfprotokolle, Prüfplaketten, Seriennummerntracking und Fristenmanagement.

Vor-Ort & Prüfstelle

Flexible Durchführung bei Ihnen vor Ort oder in unserer Prüfstelle – schnell, transparent, zuverlässig.

Instandsetzung

Herstellerkonforme Ersatzteile, Austausch verschlissener Komponenten und klare Aussonderungskriterien – für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter.

Prüfbare Ausrüstung

Auffanggurte (EN 361)

Sichtprüfung, Gurtbandzustand, Nähte, Kennzeichnung und Funktionsprüfung der Beschläge.

Halte- & Sitzgurte (EN 358/EN 813)

Tragekomfort, Materialzustand, Einstellmechanik und Belastbarkeit nach Vorgabe.

Verbindungselemente (EN 362)

Karabiner, Haken und Verschlüsse: Korrosion, Verformung, Verriegelungstest.

Falldämpfer & Verbindungsmittel (EN 355/EN 354)

Auslöser, Energieaufnahme, Band-/Seilzustand und Markierungskontrolle.

Höhensicherungs-Geräte (EN 360)

Bremsfunktion, Rücklauf, Seil-/Bandprüfung, Gehäuse und Befestigungspunkte.

Rettungsgeräte (EN 1496/EN 341)

Revision, Hub-/Abseilfunktion, Zustand Bremsen & Seil, Statusbewertung und sichere Einsatzfreigabe.

FAQ – Häufige Fragen

Wie oft müssen Geräte geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich nach intensiver Beanspruchung, nach Sturzereignissen oder bei Zweifeln am ordnungsgemäßen Zustand.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Qualifizierte, sachkundige Personen mit nachweisbarer Ausbildung und aktueller Erfahrung im jeweiligen Gerätespektrum.

Welche Unterlagen erhalte ich?

Prüfprotokoll mit Seriennummern, Befund und Entscheidung, Prüfplakette mit Fälligkeit sowie Hinweise zur Instandsetzung oder Aussonderung.

Prüfung vor Ort oder Einsendung?

Beides ist möglich. Vor-Ort-Prüfungen sparen Stillstand, die Werkstattprüfung ermöglicht erweiterte Tests und schnelle Instandsetzung.

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