
Höhensicher – mit professioneller Unterweisung
Sichere Höhenarbeit beginnt hier: Unsere DGUV 112-198 Unterweisung vermittelt Ihnen rechtssicher Theorie und praktische Fähigkeiten für den Umgang mit Absturzsicherung.
Leistungsübersicht
Theoretisches Fundament
Verlässliche Sicherheit statt Angst. Wir vermitteln die rechtlichen Grundlagen und die technischen Standards (DIN EN Normen), damit Ihre Mitarbeiter verstehen, warum die Regeln gelten – nicht nur, dass sie gelten. So entsteht Vertrauen in die Maßnahmen.
Risiken minimieren
Jährliche Auffrischung, ein Training reicht nicht. Wir führen die vorgeschriebene jährliche Auffrischung durch, damit Wissen nicht verblasst und neue Mitarbeiter sofort integriert sind.
Praktische Trainingsszenarien
Echte Handlungsfähigkeit, ohne bloße Theorie: Wir üben realistische Situationen (Anlegen des Gurts, Anschlagpunkte prüfen, Rettungs- verfahren), damit im Ernstfall jeder Griff sitzt – aus Routine, nicht aus Unwissenheit.
Hängetrauma verstehen
Der kritische Wissensblock, das ist der unbequeme, aber lebenswichtige Teil: Wir klären auf, warum schnelle Rettung zentral ist, ohne zu dramatisieren. Ihre Mitarbeiter wissen Bescheid und handeln im Fall entsprechend.
Von der Planung zur Praxis
Rettungskonzept aus einer Hand. Wir helfen nicht nur beim Training: Gemeinsam besprechen wir Ihr individuelles Rettungskonzept vor Ort, testen es in praktischen Übungen und stellen sicher, dass die Rettungskette funktioniert – nicht erst im Ernstfall.
Dokumentation inklusive
Rechtssicherheit für ihren Betrieb. Alle Schulungen werden vollständig dokumentiert. Sie haben die Nachweise, die Behörden und Versicherungen im Schadensfall brauchen – das reduziert auch Bedenken vor Regressforderungen.
FAQ PSAgA 112-198
Was regelt die DGUV Regel 112-198?
Die Regel beschreibt Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie die Qualifikation der prüfenden Personen.
Wer darf Prüfungen durchführen?
Prüfungen dürfen nur durch befähigte Sachkundige mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung durchgeführt werden.
Wie oft müssen Prüfungen erfolgen?
Mindestens einmal jährlich; zusätzlich nach Sturzereignissen, intensiver Beanspruchung oder Herstellerangaben.
Welche Dokumente erhalte ich?
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Befund, Prüfplakette, Fälligkeitsdatum und Empfehlungen zur Instandsetzung oder Aussonderung.