
Warum der Qualitative Fit-Test so wichtig ist
Gesetzliche Verpflichtung
Geschlossene Atemschutzmasken (FFP-, Halb-, Vollmasken) dürfen nur getragen werden, wenn der Dichtsitz zuvor durch einen Fit-Test nachgewiesen wurde – dies ist nach DGUV Regel 112-190 vor dem ersten Einsatz und jährlich Pflicht; die Nichtdurchführung verstößt gegen die Unterweisung und gefährdet Ihre Betriebshaftung.
Trügerisches Sicherheitsgefühl
Viele Mitarbeiter glauben, ihre Maske sitzt sicher – ohne Fit-Test können aber kleine Undichtigkeiten bestehen, die Schadstoffe eindringen lassen; ein Qualitatives Fit-Test gibt Sicherheit, dass die Maske wirklich schützt.
Bartwuchs & Gewichtsveränderung
Der Dichtsitz ändert sich bei Bartwuchs, Gewichtszu- oder -abnahme, zahnärztlichen Behandlungen oder neuer PSA – ein Fit-Test zeigt, ob die Maske noch passt oder ein anderes Modell notwendig ist.
Praktische schnelle Lösung
Der Qualitative Fit-Test mit Geschmackstestsubstanzen ist schnell, einfach und praktisch durchführbar – Ihre Mitarbeiter erhalten sofort Klarheit, ob ihre Maske für sie geeignet ist.
Vermeidung von Bußgeldern
Ohne dokumentierte Fit-Tests können Behörden und Versicherungen im Schadensfall behaupten, Sie hätten Ihre Prävention nicht erfüllt – das kostet Bußgelder und private Haftung; ein durchgeführter und dokumentierter Fit-Test schützt Sie rechtlich ab.
Mitarbeiter arbeiten sicherer
Mitarbeiter, deren Masken getestet und für geeignet befunden wurden, haben Vertrauen in ihre PSA und arbeiten konzentrierter – das reduziert Fehler und steigert die Sicherheitskultur in Ihrem Betrieb.
FAQ zur Wartung
Wann und für welche Masken ist ein Qualitativer Fit-Test erforderlich?
Der Qualitative Fit-Test ist für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1, FFP2, FFP3), Viertel- und Halbmasken vor dem ersten Einsatz und mindestens jährlich verpflichtend – bei Veränderungen (Bartwuchs, Gewicht, neue PSA) muss er wiederholt werden; er wird mit geschmacklichen Testsubstanzen durchgeführt.
Wer darf den Qualitativen Fit-Test durchführen?
Nur speziell nach DGUV Grundsatz 312-190 befähigte und geschulte Personen dürfen den Fit-Test durchführen und dokumentieren – wir verfügen über die erforderliche Zertifizierung und führen den Test betriebsintern bei ihnen durch.
Was passiert, wenn der Fit-Test nicht bestanden wird?
Wenn der Fit-Test nicht bestanden wird, ist die getestete Maskengröße oder das Modell für diese Person nicht geeignet – es muss ein anderes Maskenmodell oder eine andere Größe gewählt werden, die dann ebenfalls getestet werden muss.
Wie ist die Dokumentation des Fit-Tests für die Behörde?
Die Dokumentation muss Maskenhersteller, -modell, -größe, Datum, Name des Prüfers, durchgeführte Bewegungen und das Ergebnis (Bestanden/Nicht bestanden) enthalten – diese Unterlagen sind Ihr Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen, dass Sie die DGUV Regel 112-190 erfüllt haben.