
Mehr als nur Wartung – dokumentierte Rechtssicherheit für Ihre Infrastruktur
Sektionaltore, Schiebetüren und Automatiktüren müssen ihre Kraft unter Kontrolle haben – eine sachkundige jährliche Prüfung nach ASR A1.7 stellt sicher, dass Personen nicht gequetscht werden und Betriebsvorgaben eingehalten werden.
Kraftbetätigte Anlagen regelmäßig prüfen
Gesetzliche Verpflichtung
Die ASR A1.7 (Arbeitsstättenregel „Türen und Tore“), die DGUV Information 208-022 und die Betriebssicherheitsverordnung sind unmissverständlich: Jede kraftbetätigte Tür, jedes Tor und jedes Fenster müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden – und die Ergebnisse müssen dokumentiert und in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Verstoß führt zu Bußgeldern und persönlicher Haftung. Bei uns sind Sie rechtssicher: sachkundig, dokumentiert, dauerhaft archiviert.
Personenschutz
Kraftbetätigte Türen und Tore bewegen sich mit erheblicher Kraft und Geschwindigkeit. Fehler bei Sensorik, Notentriegelung oder Schließkraftbegrenzung führen zu schweren Verletzungen – im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Eine sachkundige Prüfung überprüft systematisch: Funktionieren alle Sensoren? Stoppt und reversiert die Anlage beim Auftreffen auf Hindernisse? Halten die Schließkräfte die vorgeschriebenen Grenzwerte (max. 400 Nm) ein? Nur mit ja ist Ihre Anlage sicher.
Verschleiß & Lagerschäden erkennen
Motorische Antriebe ermüden, Sensorik verschmutzt, Schienen verschleißen, elektronische Komponenten altern. Viele Schäden sind unsichtbar, kündigen sich aber durch ungewöhnliche Geräusche oder Fehler an. Eine strukturierte Prüfung mit optischer Kontrolle und Kraftmessung erkennt Auffälligkeiten früh, bevor Totalausfälle teure Notservice-Einsätze erzwingen. Planbare Wartung schlägt ungeplante Ausfälle immer.
Flucht- und Notausgangstüren
Türen in Fluchtwegsystemen mit elektrischer Verriegelung oder motorischer Steuerung müssen jederzeit frei begehbar sein – das ist Rettung in Notfällen. Nach DIN EN 13637 und den Arbeitsstättenerichtlinien müssen Notausgangstüren mit kraftbetätigten Elementen jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Dabei wird überprüft: Öffnet die Tür im Notfall zuverlässig? Funktioniert die Notentriegelung? Sind die Bewegungsfreiheit und die Fluchtweg-Markierungen gewährleistet? Diese Prüfung ist essentiell – im Brandfall oder Notfall entscheidet die sichere Funktion über Menschenleben.
Digitale Dokumentation schafft Rechtssicherheit
Bei Behördenkontrollen oder im Schadensfall werden sofort Prüfprotokolle verlangt. Mit unserem System „Meine-Wartung.de“ können Sie vor Aufsichtsbehörden und Versicherungen nachweissicher belegen, dass Sie alle sicherheitstechnischen Prüfpflichten erfüllt haben. Diese Dokumentation schützt Ihr Unternehmen – nutzen Sie sie.
QR-Code & automatische Erinnerungen
Jede geprüfte Anlage erhält einen individualisierten QR-Code. Facility Manager scannen die Tür/das Tor – und sehen sofort Prüfstatus und Freigabe. Automatische Benachrichtigungen erinnern rechtzeitig vor Ablauf. So wird aus einer administrativen Verpflichtung ein praktisches Werkzeug, das Ihren Betrieb unterstützt.
Safety-Check für Ihr Unternehmen
Mit unserem Safety-Check erhalten Sie eine umfassende Analyse Ihrer Arbeitsplätze und Prozesse. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen für maximale Sicherheit zu entwickeln.
Welche Türen, Tore und Fenster werden von uns geprüft?
Kraftbetätigten Anlagen mit Personenverkehr: automatische Schiebetüren, Sektionaltore, Schnelllauftore (gewerblich), Tiefgaragentore, Notausgangstüren mit elektrischer Verriegelung. Auch ältere Anlagen unterliegen der Prüfpflicht. Einfach anfragen – wir klären, welche Ihrer Anlagen zum Prüfportfolio gehören.
Was genau wird bei einer Sachkundenprüfung gemessen und überprüft?
Die Prüfung ist mehrstufig: (1) Sichtprüfung auf Beschädigungen, Korrosion; (2) Funktionsprüfung aller Betriebsmodi; (3) Kraftmessung an Schließkanten (max. 400 Nm); (4) Sensoriktest (Lichtschranken, Radarsensoren); (5) Notlauf-Test (Notöffnung im Stromausfall); Alle Werte werden fotografisch und protokollarisch dokumentiert.
Wie oft müssen Prüfungen stattfinden – gelten überall die gleichen Intervalle?
Der Regelfall ist mindestens einmal pro Kalenderjahr, aber: Je nach Gefährdungsbeurteilung und Intensität können kürzere Intervalle notwendig sein – etwa 6 Monate bei Toren in Fluchtwegen. Wir orientieren uns an der für Sie relevanten Norm und Ihren spezifischen Gegebenheiten.
Was geschieht, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?
Das hängt von Art und Schwere ab: (1) Kleinere Mängel – Nachbesserung mit Frist empfohlen. (2) Erhebliche Mängel – eingeschränkte Nutzung oder temporäre Sperre bis Reparatur. (3) Kritische Defekte (z.B. Notentriegelung funktioniert nicht) – sofortige Stilllegung. Sie erhalten ein detailliertes Prüfprotokoll mit klaren Handlungsempfehlungen und Fristsetzung.