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Ab 5 Meter Steighöhe Pflicht – wir montieren Steigleitern mit Rückenschutz oder Steigschutz

Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen sind ab 5 m Steighöhe vorgeschrieben (ab 10 m nur noch Steigschutz, kein Rückenschutz). Wir planen, montieren und dokumentieren Ihre Steigschutzleitern nach DGUV 208-032 und DIN 18799 normgerecht für Masten, Silos, Tanks, Schornsteine und Dachaufstiege – mit Ruhebühnen, Ausstiegssicherung und Rettungskonzept.

Steigschutzleitern professionell mit uns

Bis 10 m Höhe: Rückenschutz oder Steigschutz möglich. Ab 10 m: Nur Steigschutz mit PSAgA. Wir wählen die richtige Lösung und berücksichtigen Rettungskonzepte.

Steigleitern müssen sicher befestigt sein (mind. alle 1,5 m). Wir berechnen die Kräfte, wählen passende Befestigungsmittel (Beton, Stahl, Mauerwerk) und montieren fachgerecht.

Ab 10 m Steighöhe sind Ruhebühnen alle weiteren 10 m Pflicht. Wir planen diese von Anfang an ein und montieren sie ergonomisch und sicher.

Der Ausstieg ist die gefährlichste Stelle: 1,1 m Haltevorrichtung über Austrittsstelle sind Pflicht. Wir montieren Bügelhalter oder Verlängerungsholme für sicheren Übertritt.

Wer Steigschutz nutzt, braucht ein Rettungskonzept (Dreibein, Rettungshubgerät, Rettungsgerät…). Wir beraten Sie bei der Auswahl und koordinieren Ihre Gesamtlösung.

Außenbereich, Küste, aggressive Atmosphäre? Edelstahl. Innenbereich, Standardumgebung? Feuerverzinkt. Wir wählen das richtige Material für Jahrzehnte Lebensdauer.

Normen, Richtlinien und Nachweise

Was ist der Unterschied zwischen Rückenschutz und Steigschutz?

Rückenschutz: Passives Bügelsystem, begrenzt Bewegungsraum, keine PSA nötig, herausforderndes Rettungsszenario. Steigschutz: Mitlaufendes Auffanggerät an Schiene/Seil, erfordert PSA, ermöglicht vermeintlich einfachere Rettung. Ab 10 m nur Steigschutz zulässig.

Muss ich bei jeder Steigleiter ein Rettungskonzept haben?

Ja, bei Steigschutz-Systemen (PSAgA) ist ein Rettungskonzept Pflicht. Wir beraten Sie zu Dreibein, Rettungswinde, Rettungsgerät oder anderen Lösungen.

Wie oft müssen Steigschutzleitern geprüft werden?

Jährlich durch befähigte Person nach DGUV 208-032. Wir übernehmen Montage, Abnahme und anschließende jährliche Prüfungen.

Kann ich eine bestehende Steigleiter nachträglich mit Steigschutz aufrüsten, oder muss eine neue montiert werden?

Das hängt vom Zustand der vorhandenen Leiter ab. Ist die Leiter statisch in Ordnung und nach DGUV 208-032 geprüft, können wir oft nachträglich ein Steigschutz-Schienensystem an der Leiter befestigen – das ist günstiger als Neubau. Allerdings muss die Leiter für die zusätzlichen Lasten dimensioniert sein. Wir prüfen Ihren Bestand und beraten Sie zu Nachrüstung vs. Neuinstallation.

Projektanfrage für Ihre Steigschutzleitern

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