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Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen PSA und PSAgA

Betriebsanweisungen für PSA und PSAgA

Rechtssichere, praxisnahe Betriebsanweisungen für den sicheren Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und für Arbeiten in der Höhe. Klare Pflichten, Handlungsanweisungen und Notfallmaßnahmen.

Betriebsanweisung anfragen

Inhalte einer Betriebsanweisung

Geltungsbereich

Definition der betroffenen Tätigkeiten, Arbeitsplätze, eingesetzten PSA/PSAgA und betroffenen Personen.

Gefährdungen

Auflistung relevanter Gefährdungen (Sturz, Absturzfolge, Quetschungen, Umwelteinflüsse) basierend auf der Gefährdungsbeurteilung.

Schutzmaßnahmen

Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen; Auswahl und Einsatz geeigneter PSA und Anschlagmittel.

Anweisungen zur Nutzung

Konkrete Handlungsanweisungen: Anlegen, Einstellen, Prüfen vor Gebrauch, Verhalten während der Arbeit.

Prüf- und Wartungsintervalle

Hinweise zu Sichtprüfungen vor Gebrauch, wiederkehrenden Prüfungen durch Sachkundige und Dokumentationspflichten.

Lagerung und Transport

Vorgaben zur sachgerechten Lagerung, Kennzeichnung und zum sicheren Transport der Ausrüstung.

Pflichten und Verantwortlichkeiten

Arbeitgeberpflichten

Bereitstellung geeigneter PSA, Erstellung der Betriebsanweisung, Unterweisung und Überwachung der Einhaltung.

Führungskräfte

Kontrolle der Umsetzung, Sicherstellung von Prüfungen und Dokumentation, Organisation von Unterweisungen.

Beschäftigte

Pflicht zur Nutzung der PSA, Durchführung der Sichtprüfung vor Gebrauch und Meldung von Mängeln.

Praktische Anweisungen und Checklisten

Vor dem Einsatz

Checkliste: Sichtprüfung, Kennzeichnung, Funktionstest, korrekte Einstellung des Gurtes, Karabiner verriegelt.

Während des Einsatzes

Verhaltensregeln: Kommunikation, Abstand zu Absturzkanten, Vermeidung von scharfen Kanten, Sicherung von Werkzeugen.

Nach dem Einsatz

Reinigung, Trocknung, Sichtprüfung, Dokumentation von Auffälligkeiten und sichere Lagerung.

FAQ Betriebsanweisungen

Sind Betriebsanweisungen gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Betriebsanweisungen sind Teil der Pflichten des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung der Beschäftigten.

Wer erstellt die Betriebsanweisung?

Der Arbeitgeber ist verantwortlich. Wir bieten die Erstellung durch qualifizierte Fachkräfte an, inklusive Anpassung an Ihre betrieblichen Abläufe.

Wie werden Beschäftigte unterwiesen?

Unterweisungen erfolgen schriftlich und praktisch, dokumentiert mit Teilnehmerliste und Inhalten; Wiederholungen nach Bedarf oder gesetzlich vorgegeben.

Wie oft sind Betriebsanweisungen zu prüfen?

Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Unfällen oder regelmäßig im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements.

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