Betriebsanweisungen für PSA und PSAgA
Rechtssichere, praxisnahe Betriebsanweisungen für den sicheren Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und für Arbeiten in der Höhe. Klare Pflichten, Handlungsanweisungen und Notfallmaßnahmen.
Betriebsanweisung anfragenInhalte einer Betriebsanweisung
Geltungsbereich
Definition der betroffenen Tätigkeiten, Arbeitsplätze, eingesetzten PSA/PSAgA und betroffenen Personen.
Gefährdungen
Auflistung relevanter Gefährdungen (Sturz, Absturzfolge, Quetschungen, Umwelteinflüsse) basierend auf der Gefährdungsbeurteilung.
Schutzmaßnahmen
Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen; Auswahl und Einsatz geeigneter PSA und Anschlagmittel.
Anweisungen zur Nutzung
Konkrete Handlungsanweisungen: Anlegen, Einstellen, Prüfen vor Gebrauch, Verhalten während der Arbeit.
Prüf- und Wartungsintervalle
Hinweise zu Sichtprüfungen vor Gebrauch, wiederkehrenden Prüfungen durch Sachkundige und Dokumentationspflichten.
Lagerung und Transport
Vorgaben zur sachgerechten Lagerung, Kennzeichnung und zum sicheren Transport der Ausrüstung.
Pflichten und Verantwortlichkeiten
Arbeitgeberpflichten
Bereitstellung geeigneter PSA, Erstellung der Betriebsanweisung, Unterweisung und Überwachung der Einhaltung.
Führungskräfte
Kontrolle der Umsetzung, Sicherstellung von Prüfungen und Dokumentation, Organisation von Unterweisungen.
Beschäftigte
Pflicht zur Nutzung der PSA, Durchführung der Sichtprüfung vor Gebrauch und Meldung von Mängeln.
Praktische Anweisungen und Checklisten
Vor dem Einsatz
Checkliste: Sichtprüfung, Kennzeichnung, Funktionstest, korrekte Einstellung des Gurtes, Karabiner verriegelt.
Während des Einsatzes
Verhaltensregeln: Kommunikation, Abstand zu Absturzkanten, Vermeidung von scharfen Kanten, Sicherung von Werkzeugen.
Nach dem Einsatz
Reinigung, Trocknung, Sichtprüfung, Dokumentation von Auffälligkeiten und sichere Lagerung.
FAQ Betriebsanweisungen
Sind Betriebsanweisungen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Betriebsanweisungen sind Teil der Pflichten des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung der Beschäftigten.
Wer erstellt die Betriebsanweisung?
Der Arbeitgeber ist verantwortlich. Wir bieten die Erstellung durch qualifizierte Fachkräfte an, inklusive Anpassung an Ihre betrieblichen Abläufe.
Wie werden Beschäftigte unterwiesen?
Unterweisungen erfolgen schriftlich und praktisch, dokumentiert mit Teilnehmerliste und Inhalten; Wiederholungen nach Bedarf oder gesetzlich vorgegeben.
Wie oft sind Betriebsanweisungen zu prüfen?
Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Unfällen oder regelmäßig im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements.