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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung PSA und PSAgA

Gefährdungsbeurteilung für PSA und PSAgA

Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen bei Arbeiten in der Höhe und beim Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Rechtssichere Dokumentation, Maßnahmenableitung und Schulungsempfehlungen.

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Leistungsumfang

Gefährdungsanalyse

Erfassung von Tätigkeiten, Einsatzorten, eingesetzter PSA und PSAgA sowie Identifikation von Gefährdungen (Sturz, Absturz, Absturzfolge, Umwelteinflüsse).

Risikobewertung

Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Folgen; Priorisierung von Maßnahmen nach Schutzwirkung.

Maßnahmenplanung

Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen; Auswahl geeigneter PSA und Anschlagmittel; Festlegung von Prüf- und Wartungsintervallen.

Dokumentation

Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenlisten, Betriebsanweisungen und Prüfplänen mit Verantwortlichkeiten und Fristen.

Unterweisungen

Konzeption und Durchführung zielgruppenspezifischer Unterweisungen zur sicheren Nutzung von PSA und PSAgA.

Follow-up

Umsetzungscontrolling, Nachprüfung der Wirksamkeit und Aktualisierung der Beurteilung bei Änderungen oder nach Zwischenfällen.

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung

1. Vor-Ort-Erfassung

Begehung, Aufnahme von Arbeitsplätzen, Tätigkeiten, eingesetzter Ausrüstung und bisherigen Vorkommnissen.

2. Analyse

Identifikation von Gefährdungen, Bewertung nach Schwere und Wahrscheinlichkeit, Einbeziehung von Herstellerangaben und Normen.

3. Maßnahmen

Festlegung technischer, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen; Auswahl geeigneter PSA/PSAgA und Anschlagpunkte.

4. Dokumentation

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Prüfplänen und Schulungsunterlagen.

5. Schulung

Unterweisung der Beschäftigten, praktische Einweisung in PSA/PSAgA und Rettungsmaßnahmen.

6. Kontrolle

Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen, Anpassung bei Änderungen und Nachweisführung für Audits.

Rechtliche Grundlagen und Normen

DGUV Vorschriften

Berücksichtigung relevanter DGUV-Regeln und Grundsätze für PSA und Arbeiten in der Höhe.

EN Normen

Bezug auf EN 361, EN 358, EN 813, EN 362, EN 355, EN 360, EN 1496 und weitere relevante Normen.

Herstellerangaben

Einbindung von Herstelleranweisungen für Einsatz, Prüfung und Wartung der PSA/PSAgA.

FAQ Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine systematische Analyse von Gefährdungen am Arbeitsplatz mit Bewertung und Festlegung von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden.

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Wir bieten die Erstellung durch qualifizierte Fachkräfte an und unterstützen bei der Umsetzung.

Wie oft muss sie aktualisiert werden?

Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Unfällen oder mindestens in regelmäßigen Abständen, abhängig von der Risikoeinschätzung.

Ist die Gefährdungsbeurteilung verbindlich?

Ja. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Grundlage für Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Prüfpläne.

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