
Unterweisung PSA Kategorie III Gehörschutz – Atemschutz – Lärmschutz
Wir unterstützen Unternehmen mit Beratung, Produkten und Schulungen für maximale Sicherheit am Arbeitsplatz.
Gesetzliche Pflicht mit ernsthaften Konsequenzen
PSA Kategorie III unterliegt einer Pflichtschulung nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 – fehlt diese, drohen Bußgelder bis 25.000 Euro und Sie haften persönlich im Schadensfall, selbst wenn Sie versichert sind.
Falsche Anwendung verdoppelt das Unfallrisiko
Ohne richtige Unterweisung setzen Ihre Mitarbeiter die PSA Kat III fehlerhaft ein – das Unfallrisiko steigt massiv; eine fachgerechte Schulung senkt Unfallzahlen nachweislich um über 50 Prozent.
Praktische Übungen sind verpflichtend
Theoretisches Wissen allein reicht nicht – gesetzlich vorbeschrieben sind praktische Übungen zum An- und Ablegen vor Ort mit Ihrer eigenen Ausrüstung unter Ihren realen Arbeitsbedingungen.
Dokumentation schützt Sie und Ihr Unternehmen
Jede Unterweisung muss dokumentiert sein – im Schadensfall oder bei Behördenprüfung ist dies Ihr einziger Beweis, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben; ohne Dokumentation verlieren Sie alle Haftungsschutz-Ansprüche.
Mitarbeiter arbeiten sicherer und selbstbewusster
Richtig geschulte Mitarbeiter wissen, wie sie ihre PSA korrekt anwenden, fühlen sich sicherer und arbeiten konzentrierter – das reduziert Fehler und steigert die Produktivität.
Regelmäßige Wiederholungen sind gesetzlich erforderlich
Die Unterweisung muss mindestens jährlich erneuert werden – wir kümmern uns um die Planung und Durchführung, damit Sie diese wichtige Frist nicht vergessen.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine PSA Kategorie III Unterweisung wirklich verpflichtend?
Ja, absolut – PSA Kategorie III schützt vor tödlichen Gefahren und ist nach §12 ArbSchG, §3 PSA-BV und §31 DGUV Vorschrift 1 mit praktischen Übungen verpflichtend; fehlende Unterweisungen führen zu Bußgeldern und persönlicher Haftung.
Warum brauche ich eine Unterweisung speziell für meinen Betrieb?
Weil die Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sein muss – das bedeutet, sie muss auf Ihre spezifischen Gefahren, Ihre eigene Ausrüstung und Ihre realen Arbeitsbedingungen zugeschnitten sein; eine allgemeine Schulung allein erfüllt diese Anforderung nicht.
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Mindestens einmal pro Jahr, bei Jugendlichen halbjährlich – zusätzlich ist eine sofortige Auffrischung erforderlich, wenn es Änderungen in der Arbeitstätigkeit, der Ausrüstung oder nach Unfällen gibt.
Was passiert, wenn ich keine Dokumentation habe?
Im Schadensfall oder bei einer Betriebsprüfung ist die Dokumentation Ihr einziger Nachweis, dass Sie Ihre Unterweisungspflicht erfüllt haben – ohne diese Nachweise haften Sie persönlich und Versicherungsschutz kann verloren gehen; wir erstellen vollständig dokumentierte, behördenkonforme Unterweisungsnachweise.