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PSAgA 112-198

PSAgA 112-198 Prüfung und Beratung

PSAgA 112-198 Prüfung Beratung Umsetzung

Sachkundige Prüfungen, Beratung zur Umsetzung der DGUV Regel 112-198 und rechtssichere Dokumentation für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Leistungsübersicht

Sachkundige Prüfungen

Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Regel 112-198 durch befähigte Sachkundige inklusive Sicht- und Funktionsprüfung.

Prüfprotokolle und Prüfplaketten

Rechtssichere Prüfprotokolle mit Seriennummern, Prüfplaketten und digitaler Archivierung zur Nachverfolgbarkeit.

Beratung zur Umsetzung

Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV Regel 112-198, Erstellung von Prüfkonzepten und Fristenmanagement.

Unterweisungen

Zielgruppenspezifische Unterweisungen zur sachgerechten Nutzung und Pflege von PSAgA.

Instandsetzung und Austausch

Bewertung von Befunden, Empfehlung zur Instandsetzung oder Aussonderung sowie Ersatzteilversorgung.

Vor-Ort-Service

Prüfungen vor Ort, mobile Prüfstationen und schnelle Abwicklung großer Bestände.

Prüfumfang nach DGUV Regel 112-198

Sichtprüfung

Kontrolle von Gurtbändern, Nähten, Beschlägen, Kennzeichnung und Herstellermarkierungen.

Funktionsprüfung

Überprüfung von Verriegelungen, Verstellmechaniken, Falldämpfern und Rücklaufmechanismen.

Dokumentation

Erfassung von Befunden, Entscheidung zur Freigabe, Instandsetzung oder Aussonderung im Prüfprotokoll.

Prüfintervalle

Empfohlene Intervalle mindestens jährlich oder anlassbezogen nach Beanspruchung oder Sturzereignis.

Kennzeichnung

Anbringung von Prüfplaketten mit nächstem Fälligkeitsdatum und eindeutiger Identifikation.

Archivierung

Digitale Archivierung der Prüfprotokolle mit Such- und Filterfunktionen für Audits.

Vorgehen bei Prüfungen

1. Erfassung

Erfassung der Geräte, Seriennummern, Herstellerangaben und bisheriger Prüfhistorie.

2. Sicht- und Funktionsprüfung

Systematische Prüfung nach Checkliste, Fotodokumentation und Bewertung des Zustands.

3. Entscheidung

Freigabe, Instandsetzungsempfehlung oder Aussonderung mit Begründung und Maßnahmenvorschlag.

4. Kennzeichnung

Anbringung der Prüfplakette und Aktualisierung der digitalen Datenbank.

5. Bericht

Übergabe des Prüfprotokolls als PDF und Eintrag in das Fristenmanagement.

6. Nachverfolgung

Erinnerungen an fällige Prüfungen und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen.

FAQ PSAgA 112-198

Was regelt die DGUV Regel 112-198?

Die Regel beschreibt Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie die Qualifikation der prüfenden Personen.

Wer darf Prüfungen durchführen?

Prüfungen dürfen nur durch befähigte Sachkundige mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung durchgeführt werden.

Wie oft müssen Prüfungen erfolgen?

Mindestens einmal jährlich; zusätzlich nach Sturzereignissen, intensiver Beanspruchung oder Herstellerangaben.

Welche Dokumente erhalte ich?

Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Befund, Prüfplakette, Fälligkeitsdatum und Empfehlungen zur Instandsetzung oder Aussonderung.

Prüfung nach PSAgA 112-198 anfragen

Senden Sie uns Ihre Geräteübersicht oder vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin. Wir erstellen ein Angebot und führen die Prüfungen durch.

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