PSAgA 112-198 Prüfung Beratung Umsetzung
Sachkundige Prüfungen, Beratung zur Umsetzung der DGUV Regel 112-198 und rechtssichere Dokumentation für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Leistungsübersicht
Sachkundige Prüfungen
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Regel 112-198 durch befähigte Sachkundige inklusive Sicht- und Funktionsprüfung.
Prüfprotokolle und Prüfplaketten
Rechtssichere Prüfprotokolle mit Seriennummern, Prüfplaketten und digitaler Archivierung zur Nachverfolgbarkeit.
Beratung zur Umsetzung
Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV Regel 112-198, Erstellung von Prüfkonzepten und Fristenmanagement.
Unterweisungen
Zielgruppenspezifische Unterweisungen zur sachgerechten Nutzung und Pflege von PSAgA.
Instandsetzung und Austausch
Bewertung von Befunden, Empfehlung zur Instandsetzung oder Aussonderung sowie Ersatzteilversorgung.
Vor-Ort-Service
Prüfungen vor Ort, mobile Prüfstationen und schnelle Abwicklung großer Bestände.
Prüfumfang nach DGUV Regel 112-198
Sichtprüfung
Kontrolle von Gurtbändern, Nähten, Beschlägen, Kennzeichnung und Herstellermarkierungen.
Funktionsprüfung
Überprüfung von Verriegelungen, Verstellmechaniken, Falldämpfern und Rücklaufmechanismen.
Dokumentation
Erfassung von Befunden, Entscheidung zur Freigabe, Instandsetzung oder Aussonderung im Prüfprotokoll.
Prüfintervalle
Empfohlene Intervalle mindestens jährlich oder anlassbezogen nach Beanspruchung oder Sturzereignis.
Kennzeichnung
Anbringung von Prüfplaketten mit nächstem Fälligkeitsdatum und eindeutiger Identifikation.
Archivierung
Digitale Archivierung der Prüfprotokolle mit Such- und Filterfunktionen für Audits.
Vorgehen bei Prüfungen
1. Erfassung
Erfassung der Geräte, Seriennummern, Herstellerangaben und bisheriger Prüfhistorie.
2. Sicht- und Funktionsprüfung
Systematische Prüfung nach Checkliste, Fotodokumentation und Bewertung des Zustands.
3. Entscheidung
Freigabe, Instandsetzungsempfehlung oder Aussonderung mit Begründung und Maßnahmenvorschlag.
4. Kennzeichnung
Anbringung der Prüfplakette und Aktualisierung der digitalen Datenbank.
5. Bericht
Übergabe des Prüfprotokolls als PDF und Eintrag in das Fristenmanagement.
6. Nachverfolgung
Erinnerungen an fällige Prüfungen und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen.
FAQ PSAgA 112-198
Was regelt die DGUV Regel 112-198?
Die Regel beschreibt Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie die Qualifikation der prüfenden Personen.
Wer darf Prüfungen durchführen?
Prüfungen dürfen nur durch befähigte Sachkundige mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung durchgeführt werden.
Wie oft müssen Prüfungen erfolgen?
Mindestens einmal jährlich; zusätzlich nach Sturzereignissen, intensiver Beanspruchung oder Herstellerangaben.
Welche Dokumente erhalte ich?
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Befund, Prüfplakette, Fälligkeitsdatum und Empfehlungen zur Instandsetzung oder Aussonderung.
Prüfung nach PSAgA 112-198 anfragen
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